Kosten und Förderungen
Lehrgangsbeitrag
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Die Grundgebühr für den Universitätslehrgang Assistierende Technologien beträgt EUR 1.000 und ist binnen 2 Wochen nach Aufnahmebestätigung fällig. Die Anmeldung zum Universitätslehrgang Assistierende Technologien ist erst mit der fristgerechten Einzahlung der Grundgebühr gültig.
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Zusätzlich zur Grundgebühr fallen für jedes Semester Studiengebühren in der Höhe von EUR 1.900 an, die jeweils im voraus zu bezahlen sind.
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Für das Absolvieren von Prüfungen wird pro Semester eine Prüfungsgebühr als Pauschale eingehoben.
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Für Wiederholungsprüfungen wird eine Gebühr von EUR 15 pro Prüfung eingehoben.
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Kosten für Unterrichtsmaterialien (Skripten, DVDs, etc.) und eventuell anfallende Reise- und Nächtigungskosten während der Präsenzzeiten sind in den Studiengebühren nicht enthalten.
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Bei Abmeldung nach Lehrgangsbeginn werden die vollen Teilnehmergebühren der vorangegangenen und des aktuellen Semesters einbehalten.
Förderungen
Es kann bei unterschiedlichen Stellen um finanzielle Unterstützung für die Absolvierung des Universitätslehrgangs Assistierende Technologien angesucht werden. Die Beantragung von eventuellen Förderungen hat durch die TeilnehmerInnen zu erfolgen.
Nähere Informationen und Ausführungen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in unten stehendem Dokument sowie unter folgendem Link des bm:bwk
„Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung“ (Download, .doc)