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Qualifikationsprofil

 

AbsolventInnen des Universitätslehrgangs „Assistierende Technologien“:

  1. verfügen über umfassendes, wissenschaftlich fundiertes Spezialwissen im Bereich Assistierende Technologien und deren Anwendung;
  2. haben eine nachweisbare akademische Ausbildung;
  3. haben die Fähigkeit, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen mit für sie geeigneten Assistierenden Technologien auszustatten und durch den Prozess der Auswahl und Versorgung mit Assistierenden Technologien zu begleiten;
  4. sind in der Lage, den gesamten Prozess der Auswahl und Versorgung mit Assistierenden Technologien eigenständig zu planen, zu organisieren, zu koordinieren und abzuwickeln;
  5. wird ein neues Berufsfeld aufgrund ihres interdisziplinären Wissens im sozialen, technischen, medizinisch- und reha-technischen Bereich eröffnet;
  6. sind sich des gesellschaftlichen Kontexts von Behinderung und Assistierenden Technologien bewusst;
  7. wissen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten im Bereich Behinderung im Zusammenhang mit Assistierenden Technologien Bescheid und
  8. verfügen über erhöhte Sensibilität, sowie soziale Kompetenz im Umgang mit Menschen, die Assistierende Technologien einsetzen, da sie sich intensiv mit dem Thema Behinderung auseinandersetzen und Kontakte zu betroffenen Menschen und deren unmittelbarem Umfeld pflegen.

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Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

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